Pflegegradrechner

Bestimmung des Pflegegrades gemäß § 15 SGB XI in der Fassung ab 01.01.2017
Grundlage: Anlage 1 zu § 15 SGB XI, Bundesgesetzblatt Teil I - Seite 2454 ff. und die Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Stand 01.05.2021

Mit diesem Rechner können Sie den Pflegegrad ab 01.01.2017 bestimmen und die damit verbundenen künftigen Leistungsansprüche anzeigen lassen. Grundlage für die Berechnungen sind die Begutachtungs-Richtlinien Stand 01.05.2021 sowie Anlage 1 und 2 zu § 15 SGB XI.

Liegt eine völlige Gebrauchs­unfähigkeit der Arme und Beine vor?

 

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