Mit diesem Rechner können Sie den Pflegegrad ab 01.01.2017 bestimmen und die damit verbundenen künftigen Leistungsansprüche anzeigen lassen. Grundlage für die Berechnungen sind die Begutachtungs-Richtlinien Stand 01.05.2021 sowie Anlage 1 und 2 zu § 15 SGB XI.
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